Schlagwort-Archive: Programmbeschwerde

rbb: Wahlmanipulation mittels Fake News zu Migrantenkriminalität (?)

Am 08.09.2017, also wenige Wochen vor der Bundestagswahl 2017, wurde auf tagesschau.de ein Video-Beitrag der Reihe „#kurzerklärt“ zur Kriminalität von Zuwanderern veröffentlicht, den ich persönlich als Fake News einschätze. Der Beitrag trägt nämlich den vielversprechenden Titel „Was sagt die Kriminalstatistik wirklich aus?“, jedoch wird darin wörtlich behauptet:

„Ein Blick in die polizeiliche Kriminalstatistik zeigt: Zuwanderer sind nicht krimineller als Deutsche.“

Diese Aussage ist objektiv und nachweisbar falsch bzw. unhaltbar, denn die polizeiliche Kriminalstatistik „zeigt“ – wenn überhaupt – das genaue Gegenteil, nämlich dass Zuwanderer deutlich krimineller sind als die einheimisch-deutsche Vergleichsgruppe. Der Fall wirft erneut ein schlechtes Licht auf die Machenschaften der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten – in diesem Fall den rbb.

Inzwischen liegt mir immerhin eine Stellungnahme der verantwortlichen Redaktionsleiterin – Esther Neumeier – vor.

[UPDATE 30.04.2020: Der Beitrag ist auf der Webseite der tagesschau nicht mehr abrufbar. Ich musste die Verlinkung daher entfernen. Im Web Archive kann man sich jedoch noch eine Sicherungskopie des Beitrags ansehen.]

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WDR: Programmbeschwerde zum Gender Pay Gap erfolglos

Der WDR hat über meine Programmbeschwerde zum Thema Gender Pay Gap entschieden. Der WDR-Rundfunkrat kam bei 52 anwesenden Mitgliedern einstimmig bei zwei Enthaltungen zu dem Beschluss, dass in dem kritisierten Beitrag „#kurzerklärt Gender Pay Gap“ vom 17. März 2017 nicht gegen den Programmgrundsatz der Sachlichkeit verstoßen wurde. Begründung: Fehlanzeige. Man hat nicht einmal versucht, auf meine sachlichen Einwände einzugehen.

Der WDR-Rundfunkrat hat somit ein weiteres Mal bewiesen, dass die Aufsichtsgremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten völlig versagen. Was ist aber ein „unabhängiger“ ÖR wert, wenn die Gremien, die die sachliche und neutrale Berichterstattung sicherstellen sollen, selbst nicht unabhängig und neutral sind?

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Rundfunkrat des SWR: Falsche Behauptung ist innere Wahrheit

Endlich hat der SWR-Rundfunkrat über meine Programmbeschwerde zum Fall Jack Johnson entschieden. Meine Beschwerde wurde zurückgewiesen.

Die Begründung ist kurios: Ob die Aussagen von der Pfarrerin objektiv richtig seien, spiele keine Rolle, da es sich um eine Verkündigungssendung handele, bei der es nicht um abprüfbare, sondern um „innere Wahrheiten“ und die „persönliche Haltung“ der Verkündiger gehe.

Ich berichtete erstmals über meine Beschwerde am 17. Juli 2017 und dann am 11. August 2017 über die erste Stellungnahme vom SWR.

In dem von mir kritisierten Radio-Beitrag der evangelischen Pfarrerin Ilka Sobottke ging es um den Fall Jack Johnson: Er hatte als schwarzer junger Mann in den USA einen weißen Polizisten erschossen und musste dafür Jahrzehnte ins Gefängnis. Die Pfarrerin dichtete in ihrem Beitrag (zur Sicherheit nochmal als Archiv-Link) die Falschinformation hinzu, dass sich damals „irgendwie“ ein Schuss gelöst hätte. Meine Recherchen weisen indes darauf hin, dass es nicht einmal Jack Johnson selbst jemals so dargestellt hat. Frau Sobottkes Beitrag baute jedoch wesentlich auf diese Falschinformation auf, um Mitleid mit dem vermeintlich zu Unrecht verurteilten Jack Johnson und den Schwarzen im Allgemeinen zu wecken. Über das Leid des erschossenen Polizisten und seiner Hinterbliebenen – unter anderem sein damals 7jähriger Sohn – verlor die Vertreterin der evangelischen Kirche hingegen kein Wort.

[Mit Nachtrag.]

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