Der WDR hat über meine Programmbeschwerde zum Thema Gender Pay Gap entschieden. Der WDR-Rundfunkrat kam bei 52 anwesenden Mitgliedern einstimmig bei zwei Enthaltungen zu dem Beschluss, dass in dem kritisierten Beitrag „#kurzerklärt Gender Pay Gap“ vom 17. März 2017 nicht gegen den Programmgrundsatz der Sachlichkeit verstoßen wurde. Begründung: Fehlanzeige. Man hat nicht einmal versucht, auf meine sachlichen Einwände einzugehen.
Der WDR-Rundfunkrat hat somit ein weiteres Mal bewiesen, dass die Aufsichtsgremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten völlig versagen. Was ist aber ein „unabhängiger“ ÖR wert, wenn die Gremien, die die sachliche und neutrale Berichterstattung sicherstellen sollen, selbst nicht unabhängig und neutral sind?
WDR: Programmbeschwerde zum Gender Pay Gap erfolglos weiterlesen